Die Situierung und minimale Abmessung der gegebenen Parzelle inmitten des dichten Kleinbasels sowie die damit zusammenhängenden (baurechtlichen) Rahmenbedingungen prägen das Wohnhaus merklich. Entsprechend dem Charakter des vielschichtigen Quartiers werden vier Kleinwohnungen und ein erdgeschossiges Atelier realisiert:
Die Regelwohnung zeichnet sich durch einen einfachen, offenen Grundriss aus, der fliessend um den azentrisch gesetzten Erschliessungskern modelliert ist. In Form eines inneren Rundlaufs werden sowohl Funktionalität mit einer gefühlten Grosszügigkeit auf kleinem Raum verbunden, als auch die Grenzen der konventionellen Raumproportionen ausgelotet. Das von gestrichenem Industriemauerwerk gesäumte Raumgefäss mit seinen liegenden, die beiden Fassaden begleitenden Räumlichkeiten findet seine äussere Entsprechung in Bandfenstern. Südseitig verwandeln sie mithilfe von grossen Hebeschiebefenstern den jeweiligen Ess- und Wohnbereich in eine lichtdurchflutete Loggia. Während sich die Regelwohnung in der Fläche entfaltet, dehnt sich die Dachwohnung mit und in dem markanten, geöffneten Kern in die Vertikale aus.
Das Atelier wird als durchgesteckte Raumeinheit wahrgenommen, funktioniert jedoch analog der Maisonette-Dachwohnung entflechtet über zwei Geschosse. Indem sich der ebenerdige Besprechungsbereich über eine Treppe zu einem überhohen Arbeitsraum im Untergeschoss entwickelt, kann das zulässige – bereits durch Lichteinfallswinkel eingeschränkte – Bauprofil erst gänzlich ausgenutzt werden.